AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Der Auftraggeber (nachfolgend Kunde genannt) erkennt – im Rahmen der vereinbarten Zusammenarbeit/ Inanspruchnahme von Dienstleistungen und/ oder Beratungsleistungen – die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters (nachfolgend Dienstleister genannt) verbindlich an.
§ 1 Geltungsbereich
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen des Dienstleisters gegenüber dem Vertragspartner („Kunde“). Abweichungen bedürfen der Schriftform und Zustimmung der Vertragsparteien.
- Sämtliche Angebote des Dienstleisters richten sich ausschließlich an Geschäftskunden/ Unternehmer im Sinne des §14 BGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Der Dienstleister bietet insbesondere Beratungsleistungen sowie Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensberatung an.
- Die jeweilige Leistungsbeschreibung ergibt sich unmittelbar gemäß des unterbreiteten Angebots.
- Dabei steht immer die individuelle Beratung zu unternehmerischen Herausforderungen bzw. Potenzialen sowie potenziellen Lösungs-/ bzw. Optimierungsmöglichkeiten im Vordergrund. Gegebenenfalls sonstige zur Verfügung gestellte Inhalte/ Leistungen dienen ausschließlich der Ergänzung der Beratungsdienstleistungen.
- Der Kunde ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Mitwirkung verpflichtet. Er wird die erforderlichen Mitwirkungshandlungen auf Anforderung unverzüglich erbringen (z.B. Austausch von Informationen oder Übermittlung von Inhalten, die für die Leistungserbringung/ Vertragserfüllung erforderlich sind).
§ 3 Vertragsschluss
- Ein Vertragsschluss kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
- Dies kann erfolgen, indem der Kunde dies schriftlich oder (fern-)mündlich mitteilt, nachdem ihm vom Dienstleister ein Angebot unterbreitet wurde, welches dieser dann annehmen kann.
§4 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Leistungserbringung
- Die vereinbarte Vergütung wird – sofern nicht abweichend vereinbart – wie folgt fällig: 50 % des Gesamtbetrages vorleistungsverpflichtet („Anzahlung“), unmittelbar mit Vertragsschluss. Sowie weitere 50 % („Abschlusszahlung/ Zahlung nach Anzahlung“), unmittelbar nach vollständig erbrachter Leistung des Dienstleisters gegenüber dem Kunden.
- Ist eine Vertragslaufzeit vereinbart (u.a. bei kontinuierlicher Beratungsleistung z.B. über 6 Monate, mit monatlicher Zahlungsweise etc.), ist die vereinbarte Vergütung jeweils zum Monatsende, spätestens jedoch bis zum dritten Werktag des Folgemonats fällig. Der Kunde erhält hierbei jeweils eine Rechnung vom Dienstleister.
- Die Leistungserbringung ist an die vereinbarte Vergütungspflicht sowie ggf. notwendige Daten beziehungsweise Mitwirkungshandlungen des Kunden gebunden.
§ 5 Zahlungsverzug
- Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, bleibt dem Dienstleister vorbehalten, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages aufzuschieben. Zudem bleibt dem Dienstleister vorbehalten, ab Zeitpunkt des Verzugs, Zinsen in Höhe vom jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt davon unberührt.
- Wenn der Kunde im Fall einer Ratenzahlung bzw. monatlichen Zahlungen bei einer vereinbarten Vertragslaufzeit mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist, ist der Dienstleister berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Die vereinbarte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, kann geltend gemacht werden. Ersparte Aufwendungen können davon in Abzug zu bringen sein.
§ 6 Erfüllung
- Der Dienstleister führt die vereinbarten Leistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durch. Dabei ist dieser berechtigt, Leistungen Dritter (z.B. externe Dienstleister) zu nutzen.
- Ist der Dienstleister gehindert, die vereinbarten Leistungen zu erbringen, weil die Gründe dafür in der Verantwortung des Kunden liegen (z.B. Mitwirkungshandlungen), bleibt der Vergütungsanspruch unverändert bestehen.
§ 7 Vertragsdauer, Vertragsbeendigung, Kündigung
- Der Vertrag beginnt – sofern nicht abweichend vereinbart – mit Vertragsschluss (gem. § 3 Abs. 2) und Endet mit der vollständigen Leistungserbringung durch den Dienstleister.
- Ist der Vertrag über die einmalige Leistungserbringung hinaus vereinbart, ist dieser – sofern nicht durch eine konkrete Vertragslaufzeit bestimmt – auf unbestimmte Zeit geschlossen, mindestens jedoch ein Monat. Danach ist der Vertrag – ohne Angabe von Gründen – jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar (z.B. per Brief, E-Mail, fernmündlich etc.).
- Das Recht auf fristlose Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt davon unberührt (z.B. wenn eine Vertragspartei ihre Vertragspflichten verletzt und sie trotz Aufforderung nicht erfüllt).
- Im Fall der Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt der Vergütungsanspruch für die vereinbarten und ggf. bereits erbrachten Leistungen des Dienstleisters unberührt. Davon vorbehalten, bleibt dem Kunden der Nachweis, dass dem Dienstleister keine oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
§ 8 Gewährleistungen/ Haftung
- Der Dienstleister haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden.
- Die Haftung des Dienstleisters gilt nicht für Rechtsverletzungen, die durch die Mitwirkungspflicht des Kunden entstehen. Insbesondere ist der Dienstleister nicht verpflichtet, Informationen oder Materialien (z.B. vom Kunden zur Verfügung gestellte Daten, Bilder o.ä.) auf mögliche Verletzungen von Schutzrechten Dritter zu überprüfen. Diese Pflicht obliegt dem Kunden.
§ 9 Erfüllungsort/Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist die Anschrift des Dienstleister in Deutschland.
§ 10 Salvatorische Klausel
Durch eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen oder Teile draus, wird die Wirksamkeit der übrigen bzw. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt.
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Stand: 09.02.2025 ©